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Kosten

Mit 01.07.2023 gelten die folgende Kosten:
Bei einer* betreuungsbedürftigen Person entstehen Kosten von ca.:

Pflegestufe Kosten/Tag – 1
bedürftige Person*
Kosten/Tag – 1
bedürftige Person*
Kosten/Tag – 2
bedürftige Personen**
Kosten/Tag – 2
bedürftige Personen**
Pflegerin Krankenschwester Pflegerin Krankenschwester
1 61 € 71 €
2 63 € 73 €
3 65 € 75 €
4 68 € 88 € 78 € 98 €
5 72 € 92 €  82 € 102 €
6 77 € 97 € 87 € 107 €
7 83 € 103 € 93 € 113 €

*bei zwei betreuungsbedürftigen Personen (in einem Haushalt) ist der Tagessatz ab € 76.- (richtet sich vor allem nach den Pflegestufen u. der Art  der Betreuung)

  • zzgl. sind die anfallenden Fahrtkosten (für An- und Abreise je Betreuer/in) von der betreuungsbedürftigen Person zu bezahlen! = € 220 mtl./Betreuer/in
  • zzgl. sind die Sozialversicherungskosten, im Wert von 155 Euro/Monat/Betreuer/in
  • zzgl. Agenturbeitrag 250€/Monat (+ MwSt)
  • zzgl. Einmalige Anmeldegebühr 450€ + MwSt bei Anreise der 1. Betreuungskraft, 250€ + MwSt bei Anreise der 2. Betreuungskraft

Die tatsächlich anfallenden Kosten ermitteln wir anhand des Pflegebedarfes (Pflegestufe bzw. Gesundheitszustand und eventuell zusätzlicher Wünsche) der pflegebedürftigen Person und nach der Art der Betreuung (Pflegerin oder Krankenschwester).

Wichtige zusätzliche Kosteninformationen:

  • Betreuung einer 2.Person + 15€/Tag
  • Zweitperson im Haushalt + 8€/Tag
  • Führerschein + 5€/Tag
  • Nachteinsatz + 10-15€/Tag
  • Die Beschäftigung von selbstständigen Betreuungskräften wird bei Vorliegen von gewissen Voraussetzungen mit € 400.- pro Person und Monat vom Bundessozialamt gefördert. Die Förderung bei der Beschäftigung von zwei selbstständig tätigen Betreuungspersonen beträgt maximal 800 Euro pro Monat. Die Förderung wird gewährt, wenn mindestens Pflegestufe 3 vorliegt.

    Ausgaben im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung können grundsätzlich nach Abzug der pflegebezogenen Geldleistungen wie Pflegegeld und Bundeszuschuss im Rahmen eines Jahresausgleichs geltend gemacht werden. Ihr Wohnsitzfinanzamt weiß mehr darüber und erteilt Ihnen gerne kompetente Auskunft.

    Für Kost und Logie der Personenbetreuer/innen hat der Auftraggeber aufzukommen.

    Mit 1. Jänner jeden Jahres erfolgt eine automatische Anpassung des Betreuungsentgeltes um die vom Statistischen Zentralamt Österreichs bekannt gegebene Preissteigerungsrate des vergangenen Jahres. Erfolgt eine Erhöhung der Sozialabgaben bzw. der Fahrtkosten, wird diese in tatsächlicher nachgewiesener Höhe dem Kunden weiterverrechnet.

     

    Rechnen
    Betreuung
    Der bedürftigen Person werden nach erfolgreichem Bestellung der Betreuung innerhalb 2 - 7 Tagen, PersonenbetreuerInnen / Dipl. Krankenschwestern - Pfleger zugeteilt...
    Kosten
    Normalerweise gibt es bei Maria’s Engel die folgenden Kosten Bei einer* betreuungsbedürftigen Person entstehen Kosten von ca.
    Förderung
    Das österreichische Hausbetreuungsgesetz begann im Jahr 2006 -durch neue Verordnungen die Fragen der Hausbetreuung zu lösen. Nach diesem Gesetz wurde die ...
    Personal
    Wir von Maria’s Engel wollen dass die von uns betreuten Personen, nach einem langen Leben, vielleicht mit viel Arbeit und Entbehrungen, einen geruhsamen und möglichst ...